JSG Forstbachtal - Aktualisierte Regeln für das Jugendtraining - Stand 09.05.21

Wir haben die Regeln geringfügig angepasst, da nun auch die älteren Jahrgänge wieder ins Training einsteigen dürfen.

Regeln der JSG Forstbachtal für das Jugendtraining – Stand 09.05.2021

Hiermit möchten wir alle an unserem Training Beteiligten informieren und zum Schutz für sich und insbesondere auch andere um besondere Beachtung nachfolgender Regeln und Hinweise bitten. Die Teilnahme am Training erfolgt ausdrücklich freiwillig. Alle Teilnehmer verpflichten sich bei Betreten unserer vier Sportanlagen nachfolgende mit Behörden und Verbänden abgestimmte Vorgaben und Empfehlungen einzuhalten. Die JSG, ihre Vereine sowie die Kommunen übernehmen keine Verantwortung für aufgrund von Nichtbeachtung oder Verfehlungen entstandenen materiellen oder gesundheitlichen Schäden. Der weitere Ablauf mit Wiedereinstieg der einzelnen Altersklassen wird zwischen den Verantwortlichen der Mannschaften, der JSG und den Teilvereinen abgestimmt. Die nachfolgenden sowie aktuelle Informationen und die jeweils geltenden behördlichen Verordnungen sind hier auf unserer Homepage hinterlegt und werden dort ggf. bei Bedarf aktualisiert.

ALLGEMEIN REGELN

  • Grundsätzlich gelten immer die jeweils lokal gültigen Verfügungen in der Rangfolge Bund-Land-Kreis-Gemeinde. Aktuell dürfen demnach bei einer Inzidenz unter 100 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre unter freiem Himmel in einer festen Gruppenzusammensetzung von bis zu 30 Kindern/Jugendlichen zuzüglich Betreuungspersonen Sport mit Kontakt betreiben.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer) zur Nutzung des Geländes ist Folge zu leisten!
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. sind der Sportstätte zu verweisen.
  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur bei unbeeinträchtigtem Gesundheitszustand möglich, das heißt ohne COVID-19-verdächtige Symptome.
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Dies sind: Husten, Fieber (ab 38 Grad), Atemnot, sämtliche Erkältungs-symptome, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn derartige Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Infektionen oder Verdachtsfälle von am Training Beteiligten sind Trainern oder Verantwortlichen zur Unterstützung der lokalen Behörden (Gesundheitsämter) bei der Untersuchung zu möglichen Kontaktpersonen mitzuteilen. Die Information wird auf Wunsch vertraulich behandelt!
  • Wichtiger Hinweis für betroffene Spieler*innen: Im Anschluss an eine überstandene Infektion sollten medizinische Untersuchungen klären, inwieweit wieder Spielfähigkeit besteht. Insbesondere Lungen- und Herz-Kreislauf-Funktion sollten überprüft werden.

ALLGEMEINE HYGIENE-REGELN

  • Grundsätzlich ist ein Abstand von mindestens 1,5 m ist außerhalb des Spielfelds einzuhalten!
  • Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (i.d.R. FFP2- oder OP-Masken-Standard) ist überall dort notwendig, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
  • Hände vor/nach dem Training waschen und/oder desinfizieren (ggf. eigenes Mittel mitbringen).
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen!
  • Nach Möglichkeit nicht ins Gesicht fassen. Vermeiden von Naseputzen/Spucken auf dem Feld.
  • Toiletten im Sportheim sind nur einzeln zu betreten, weitere Personen warten vor dem Gebäude.
  • Materialgebäude/-räume sind ausschließlich von den Betreuern ebenfalls nur alleine zu betreten!
  • Kein Verzehr von Speisen und Getränken! Ausnahme: Eigene Getränke während des Trainings.

REGELN ZUR ANKUNFT + ABFAHRT

  • Bei Fahrgemeinschaften sind die geltenden Kontaktbeschränkungen zu beachten! (Personen eines Haushalts sowie max. zwei weitere Personen eines anderen Haushalts, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren hierbei nicht einzurechnen sind).
  • Eintreffen der Spieler sinnvollerweise frühestens zehn Minuten vor dem Training.
  • Spieler betreten das Sportgelände erst, wenn der Trainer anwesend ist. Das Betreten/Verlassen erfolgt auf direktem Weg. Spieler, die gebracht werden, betreten das Gelände dabei alleine.
  • Der Aufenthalt oder Gruppenbildungen von Zuschauern oder Begleitpersonen auf dem Sportplatzgelände während des Trainings sind zu vermeiden. Bevorzugter Aufenthalt bspw. für wartende Eltern sollte daher im/am ggf. Fahrzeug auf dem Parkplatz sein. Die Nutzung von Vereinsheime einschließlich Umkleideräumen und Duschen wird vorerst ausgesetzt. Das Umziehen vor/danach nach Möglichkeit bereits zu Hause oder auf dem Feld.
  • Spieler und Trainer verlassen nach Trainingsende das Gelände.

AUFGABEN DER TRAINER

  • Die Trainer informieren die Spieler/Erziehungsberechtigte über die Sicherheits- und Hygieneregeln ebenso wie über den Zweck einer Anwesenheitsliste, die darin enthaltenen persönliche Angaben, den Ort und Zeitraum der Aufbewahrung und der Möglichkeit zum Widersprich. Sie ist bei Bedarf zur behördlichen Nachverfolgung als Kopie auszuhändigen.
  • Die Liste kann nach Information der Spieler/Eltern aus datenschutzrechtlichen Gründen ggf. auch beim Mannschaftsverantwortlichen verbleiben und ist jeweils nach vier Wochen zu vernichten.
  • Bei allen am Training Beteiligten ist der aktuellen Gesundheitszustand vorab zu erfragen.
  • Örtliche Änderung der Abläufe zur Verbesserung der Maßnahmen selbstständig vornehmen.
  • Trainer sind zur Überwachung der Einhaltung dieser Regeln frühzeitig vor Beginn anwesend.
  • Bei Verdachts- oder Infektionsfällen sind umgehend der Corona-Beauftragte des Teilvereins sowie der JSG-Vorsitzende zur Abstimmung und Einleitung weiterer Maßnahmen zu informieren.
  • Sofortiges Aussetzen des Trainings-/Spielbetriebs der betroffenen Mannschaft sowie Hinweis zur eigenverantwortlichen Gesundheitsbeobachtung. Der Zeitpunkt zur Wiederaufnahme muss mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgestimmt werden

AUFGABEN DER JSG + VEREINE

  • Kenntnis und Weitergaben der aktuelle geltenden Vorgaben für den Trainings- oder Spielbetrieb an die Trainer und Mannschaften sowie allgemeine verfügbar über die Homepage.
  • Sicherstellung der behördlichen Gestattung des Trainingsbetriebs.
  • Aushang der Vorgaben, Regeln und Hygienevorschriften am Eingang der Sportgelände.
  • Unterweisung der Trainingsverantwortlichen in Vorgaben und Maßnahmen.
  • Ggf. Ringhefter/Ordner/Ablage für Anwesenheitslisten bereitstellen. Hierbei sind die Grundsätze des Datenschutzes zu beachten und ggf. als Information schriftlich beizufügen.
  • Koordination des sinnvollen Wiedereinstiegs der Altersklassen.
  • Zeitgleiches Aufeinandertreffen mehrerer Mannschaften auf den Sportanlagen ist zu vermeiden.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife muss sichergestellt sein.
  • Desinfektionsmittel und Papierhandtücher sind in den Toiletten bereitzustellen. Die vom NFV übermittelten Handwaschregeln sind vom Verein dort sichtbar aufzuhängen.
  • Ansprechpartner bei Anliegen und Fragen an die JSG ist Achim Rauls. Bei konkreten Fragen zum Thema CORONA wendet euch bitte an die jeweiligen Beauftragten in eurem Verein.

Wir sehen uns dann auf dem Platz. Bleibt gesund!

 

Achim Rauls

 

Vorsitzender der

JSG Forstbachtal

 

Neue Straße 15

37642 Holenberg

 

Telefon           05532 972344

Mobil              0173 2632350

Mail                rauls@jsg-forstbachtal.de

Homepage       www.jsg-forstbachtal.de

                                                                                                                                                 

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